Eine Scheidung ist oft eine emotionale Belastung. Ich begleite meine Mandanten daher nicht nur juristisch, sondern auch menschlich. Dabei setze ich mich für die Interessen meiner Mandanten ein und versuche stets, eine faire Lösung zu finden. Gemeinsam mit meinen Mandanten erarbeite ich individuelle Strategien für jeden Einzelfall, wobei ein vertrauensvoller Umgang in diesem sehr privaten Rechtbereich für mich eine Selbstverständlichkeit ist.
Fundierte Kenntnisse über Scheidungsverfahren, Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht und Vermögensauseinandersetzung sind unerlässlich, weswegen ich mich in diesen Bereichen fortlaufend weiterbilde.
1. Beratung und Vertretung im Scheidungsverfahren:
Ich informiere Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Dabei kläre ich über die rechtlichen Folgen einer Scheidung auf, insbesondere in Bezug auf Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich.
Ich reiche den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein und vertrete Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren. Gegebenenfalls führe ich Verhandlungen mit der Gegenseite und deren Anwalt/Anwältin, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Falls erforderlich, vertrete ich Sie im streitigen Verfahren vor Gericht.
2. Unterstützung in Folgesachen:
Berechnung von Ansprüchen auf Ehegatten- und Kindesunterhalt und deren Durchsetzung.
Ich berate und vertrete Sie in Fragen des Sorgerechts und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder.
Berechnung des Zugewinnausgleichs und Durchsetzung jener Ansprüche.
Ich berate und unterstütze bei der Durchführung des Versorgungsausgleiches.
Das Scheidungsverfahren in Deutschland folgt einem klaren Ablauf, der durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt ist. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Schritte:
1. Trennungsjahr:
Vor der Einreichung des Scheidungsantrags müssen die Ehepartner in der Regel ein Jahr lang getrennt leben. In Ausnahmefällen, bei sogenannten Härtefällen (z.B. bei Gewalt), kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden.
2. Scheidungsantrag:
Der Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden, denn in Deutschland herrscht für den Scheidungsantrag Anwaltszwang. Der Antrag enthält die persönlichen Daten der Ehepartner, den Zeitpunkt der Trennung und den Wunsch nach Scheidung.
3. Zustellung des Scheidungsantrags:
Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zu. Dieser hat dann die Möglichkeit, auf den Antrag zu reagieren.
4. Versorgungsausgleich:
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird in der Regel der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner ausgeglichen.
In bestimmten Fällen kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden, beispielsweise wenn die Ehe nur sehr kurz gedauert hat oder beide Ehepartner auf den Ausgleich verzichten.
5. Scheidungstermin:
Nach Ablauf des Trennungsjahres und Vorliegen der Auskünfte der Rentenversicherungen zum Versorgungsausgleich setzt das Gericht einen Termin für die mündliche Verhandlung (Scheidungstermin) fest. Bei dem Scheidungstermin müssen in der Regel beide Ehepartner persönlich anwesend sein. Das Gericht prüft sodann, ob die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind.
6. Scheidungsbeschluss:
Wenn das Gericht die Voraussetzungen für die Scheidung als erfüllt ansieht, erlässt es den Scheidungsbeschluss. Mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses ist die Ehe sodann geschieden.
7. Folgesachen:
Neben der Scheidung selbst können im Rahmen des Verfahrens auch sogenannte Folgesachen geregelt werden. Dazu gehören:
Wichtige Hinweise:
Die Kosten einer Scheidung in Deutschland setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen und können daher stark variieren. Hier sind die wichtigsten Kostenpunkte:
1. Gerichtskosten:
Die Gerichtskosten werden nach dem sogenannten Verfahrenswert berechnet. Dieser Wert bemisst sich in der Regel nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner. Zusätzlich können Vermögenswerte berücksichtigt werden.
2. Anwaltskosten:
In Deutschland herrscht bei Scheidungen Anwaltszwang. Das bedeutet, dass mindestens ein Ehepartner einen Rechtsanwalt beauftragen muss.
Die gesetzlichen Anwaltskosten richten sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert und werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Zwischen Rechtsanwalt und Mandant kann aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen werden, welche die gesetzlich vorgesehenen Rechtsanwaltsgebühren übersteigt.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der sich die Ehepartner über alle wesentlichen Punkte einig sind, kann es ausreichen, wenn nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt. Dies reduziert die Anwaltskosten erheblich.
3. Zusätzliche Kosten:
Je nach Situation können weitere Kosten anfallen, z.B. für:
4. Verfahrenskostenkostenhilfe:
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, kann bei dem zuständigen Familiengericht Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Sofern diese vom Familiengericht bewilligt wird, übernimmt die Staatskasse die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise.
Wichtige Hinweise:
Es ist ratsam, sich vorab von einem Rechtsanwalt über die voraussichtlichen Kosten beraten zu lassen.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und die Kosten zu reduzieren.
Durchschnittsbewertung aus Bewertungen
Bewertung vom 08.10.2024
Bewertung vom 24.09.2024
Bewertung vom 05.09.2024
Termine nur nach Vereinbarung
Hier finden Sie uns:
Obernstraße 16, 28195 Bremen, Germany
Tel.: (0421) 244 275 25
Mobil: 0176 727 743 86
Fax: (0421) 322 777 3